Alle interessierten Veranstalter finden hier unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
| 1. |
Der Veranstalter verpflichtet sich, die vereinbarte Gage unmittelbar
nach Beendigung der Veranstaltung in bar an "Grands Filous" zu bezahlen. |
| 2. |
Die Pausenvereinbarung ist mit dem Veranstalter abzusprechen. |
| 3. |
Aus sämtlichen Werbemitteln der Veranstaltung (Plakate, Flugzettel,
Einladungen, Zeitungsinserate,) ist der Namenszug "Grands Filous"
zwingend anzuführen. |
| 4. |
Der Veranstalter stellt den Mitgliedern von "Grands Filous" ein
warmes Essen sowie Getränke nach eigener Wahl (ausgenommen Spirituosen)
zur Verfügung. |
| 5. |
Der Veranstalter hat für einen entsprechenden Bühnenaufbau zu sorgen und zu haften.
- Bühnengröße mindestens 18 m2 (6m Breite, 3m Tiefe
oder mehr).
- Bei Freiluftveranstaltungen muss die Bühne überdacht oder entsprechend
gegen
Einwirkungen von außen (Sturm, Gewitter....) geschützt sein.
Eventuelle
Schäden an der Anlage der „Grands Filous“, welche auf fehlende
oder mangelhafte Überdachung bzw,. Bühnengestaltung zurückzuführen
sind, trägt der Veranstalter.
|
| 6. |
Der Veranstalter ist am Auftrittsort für die Sicherheit von
"Grands Filous" deren Mitarbeitern und für das gesamte
Equipment verantwortlich und haftbar. |
| 7. |
Für ausreichenden Strom (220V, Absicherung 16
od. 32 Ampere) in Bühnennähe ( max. 5 m Entfernung) hat der
Veranstalter zu sorgen. Die Stromzufuhr muss so geregelt sein, dass
ein problemloses
Betreiben aller Geräte der "Grands Filous" während
des Soundchecks und der gesamten Auftrittsdauer gewährleistet ist
(220 V auf 3 Phasen, Toleranz +/- 15 V).
Ist das nicht der Fall,
behält
sich "Grands Filous" vor, den Auftritt jederzeit bis zur vollen
Gewährleistung der Stromversorgung zu unterbrechen. Schäden
an der Anlage, entstanden durch mangelhafte Stromversorgung (Unter-, Überspannung,
Phasenfehler, etc) bzw. durch Blitzschlag trägt der Veranstalter. |
| 8. |
Die unterfertigte Durchschrift der Engagementvereinbarung ist
innerhalb von 10 Tagen ab Versanddatum (Poststempel) vom Veranstalter
an die unten
angeführte Adresse zu retournieren. . Da "Grands Filous" ab
dem Zeitpunkt der mündlichen Zustimmung des Veranstalters zur Engagementvereinbarung
keine anderweitigen Verpflichtungen mehr eingehen darf, bzw. eingeht,
gilt bereits diese mündliche Vereinbarung als rechtskräftig.
Sollte seitens des Veranstalters der Vertrag von einer nicht zeichnungsberechtigten
Person unterzeichnet werden, wird der Unterzeichnete als Privatperson
haftbar gemacht. |
| 9. |
Im Falle einer Verhinderung von "Grands Filous" (z.B.
schwere Erkrankung) zum Zeitpunkt des Auftrittes behält sich "Grands
Filous" vor, eine Ersatzband zu stellen. |
| 10. |
Bei Vertragsbruch (z.B. Absage der Veranstaltung,
Doppelbuchungen mit anderen Bands bzw. Verstoß gegen einen oder
mehrere der o.a. Punkte) hat der Veranstalter an "Grands Filous"
eine Pönale
in der Höhe der vereinbarten Gage zu bezahlen – ohne weiteren
Anspruch auf die Leistungen von "Grands Filous" seitens
des Veranstalters. |
| 11. |
Als Gerichtsstand gilt Freistadt. |
| 12. |
Nachträglich gestrichene bzw. hinzugeführte Vertragsbedingungen sind
unzulässig und werden nicht anerkannt. |